Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren haben wir für die Anlieferung von Beilagen Richtlinien entwickelt, die Ihnen und uns helfen sollen, Pannen zu vermeiden. - Sie müssen eine definitive Auftragsbestätigung von uns erhalten haben.
- Die Beilagen müssen spätestens am Freitag der Vorwoche vor dem Erscheinungsdatum bei unserer Druckerei angeliefert werden.
Birkhäuser + GBC AG Römerstrasse 54 CH-4153 Reinach (BL)
- Benützen Sie bitte diese Stapelflagge. Stecken Sie die Stapelflagge gut sichtbar an die Längs- und Stirnseite der anzuliefernden Drucksachen.
- Palettenvorschrift: SBB/Euro-Paletten mit maximaler Höhe von 1.40 m
- Wenn die Beilage direkt von einem Produzenten an uns geliefert werden soll, leiten Sie die Stapelflagge an ihn weiter.
- aus dem Ausland angelieferte Beilagen müssen bei unserer Druckerei wie folgt ankommen:
Frei Haus, verzollt und versteuert (ddp) Infos, Stapelflagge und Anfahrtplan zum downloaden
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