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Anlieferung von Beilagen

Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren haben wir für die Anlieferung von Beilagen Richtlinien entwickelt, die Ihnen und uns helfen sollen, Pannen zu vermeiden.

  • Sie müssen eine definitive Auftragsbestätigung von uns erhalten haben.
  • Die Beilagen müssen spätestens am Freitag der Vorwoche vor dem Erscheinungsdatum bei unserer Druckerei angeliefert werden.

Birkhäuser + GBC AG
Römerstrasse 54
CH-4153 Reinach (BL)

  • Benützen Sie bitte diese Stapelflagge. Stecken Sie die Stapelflagge gut sichtbar an die Längs- und Stirnseite der anzuliefernden Drucksachen.
  • Palettenvorschrift: SBB/Euro-Paletten mit maximaler Höhe von 1.40 m
  • Wenn die Beilage direkt von einem Produzenten an uns geliefert werden soll, leiten Sie die Stapelflagge an ihn weiter.
  • aus dem Ausland angelieferte Beilagen müssen bei unserer Druckerei wie folgt ankommen:
    Frei Haus, verzollt und versteuert (ddp)

Infos, Stapelflagge und Anfahrtplan zum downloaden