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Allgemeine Geschäftsbedingungenbetreffend die vertraglichen Beziehungen zwischen der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft als Herausgeberin der Wochenschrift "Das Goetheanum" und dem Kunden I. AnwendbarkeitDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft als Herausgeberin der Wochenschrift "Das Goetheanum" (nachfolgend "AAG") und den Abonnenten, Inserenten und Autoren (nachfolgend "Kunde"). Die AGB werden mit Vertragsschluss Bestandteil der vertraglichen Beziehung zwischen der AAG und dem Kunden. Gleichzeitig verzichtet der Kunde auf die Anwendung seiner eigenen AGBs. II. AbonnementDas Jahresabonnement umfasst zirka 45 Ausgaben der Wochenschrift "Das Goetheanum" und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht mindestens einen Monat vor Ablauf der Rechnungsperiode schriftlich gekündigt wird. Für Mitglieder der AAG ist das Nachrichtenblatt "Was in der Anthroposophischen Gesellschaft vorgeht" im Jahresabonnement inbegriffen. Studentenermässigung nur bei Nachweis einer ganztägigen Berufsausbildung. III. Anzeigen/Beilagen1. Aufgabe, Änderung und SistierungDie Aufgabe, Änderung und Sistierung von Anzeigen oder Beilagen muss schriftlich erfolgen. Mündliche Mitteilungen gibt der Kunde auf eigenes Risiko ab. Wenn nicht anders vermerkt, wird die Anzeige in der nächsten erreichbaren Ausgabe publiziert. Änderungen und Sistierungen sind bis zum Anzeigenschluss möglich. Der jeweils gültige Anzeigenschluss ist in den Mediadaten publiziert, die auf der Website www.dasgoetheanum.ch zum Download bereit stehen. 2. Platzierung und GestaltungEingereichte Anzeigen oder Beilagen, die nicht den vorgegebenen Massen entsprechen, werden in die nächst sinnvolle Grösse (proportional) eingepasst. Platzierungswünsche können nur als unverbindliche Anfrage entgegengenommen werden. Aufträge, die keine gestalterischen Elemente enthalten, können den Regeln der Rechtschreibreform angepasst werden. Änderungen des Auftrages, die zur Umsetzung der Rechtschreibreform notwendig sind, berechtigen den Kunden nicht zur Reklamation und vermögen keine Ansprüche zu begründen. Anzeigen oder Beilagen müssen für den Leser deutlich als solche erkennbar sein und vom redaktionellen Teil in Gestaltung und Schrift unterschieden werden können. Die AAG behält sich eine zusätzliche Kennzeichnung vor. 3. Ablehnung von AufträgenDie AAG hat das Recht Anzeigen oder Beilagen ohne Angabe von Gründen jederzeit abzulehnen bzw. zu sistieren. Kontaktanzeigen werden grundsätzlich nicht veröffentlicht. 4. Gut zum DruckEin „GzD“ wird nur auf ausdrücklichen Wunsch als PDF gemailt. Wenn der Kunde das ihm übermittelte „GzD“ nicht innerhalb der gesetzten Frist beanstandet, so gilt die Genehmigung zum Druck entsprechend dem Probeabzug als erteilt. 5. Preise und RabatteDie jeweils gültigen Anzeigentarife sowie Rabattbedingungen und -tarife sind in den Mediadaten publiziert, die auf der Website www.dasgoetheanum.ch zum Download bereit stehen. Mit Wiederholungsrabatt werden Aufträge berechnet, die an zum voraus festgesetzten Daten in gleicher Grösse mit gleichem Text erscheinen. Ein rückwirkender Rabatt wird gewährt, wenn der Auftrag vor Erscheinen der letzten Anzeige oder Beilage in unveränderter Aufmachung verlängert wird. Ausserordentliche Aufwendungen, welche nicht in den Anzeigentarifen enthalten sind, können zusätzlich verrechnet werden. 6. ZahlungskonditionenMit Ausnahme der Kleinanzeigen, die nur gegen Vorkasse bearbeitet werden, gilt für alle Rechnungen eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ohne Abzug. Gerät ein Kunde in Zahlungsverzug, wird ein Verzugszins von 5 % in Rechnung gestellt. Ab der zweiten Mahnung schuldet der Kunde der AAG für jede Mahnung eine Gebühr von CHF 10.-. Die AAG behält sich jederzeit vor, die Bonität des Kunden zu überprüfen. Bei Zahlungsverzug oder begründetem Zweifel über die Zahlungsfähigkeit des Kunden kann die AAG die weitere Ausführung von laufenden Aufträgen bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen oder Beilagen Vorauszahlung verlangen. 7. Haftung für fehlerhaftes ErscheinenFür die vollständige und fehlerfreie Anlieferung der Daten, namentlich bezüglich Grösse, Schriften, Text und Bilder des Inserats, ist der Kunde verantwortlich. Für fehlerhaftes Erscheinen, das auf ein schuldhaftes Verhalten der AAG zurückzuführen ist und den Sinn oder die Wirkung einer Anzeige oder einer Beilage wesentlich beeinträchtigt, leistet die AAG ausschliesslich Ersatz in Form von Anzeigenraum bis zur Grösse der fehlerhaften Anzeige. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere eine Haftung für mittelbare Schäden wie z.B. entgangenen Gewinn, wegen unrichtiger Vertragserfüllung, insbesondere wegen Nichterscheinen oder nicht rechtzeitigem Erscheinen von Anzeigen oder Beilagen, aus irgendwelchen Gründen, sind ausgeschlossen. Die AAG übernimmt keine Haftung für die korrekte Bezeichnung geschützter Namen oder Marken. Beanstandungen irgendwelcher Art sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung bei der AAG schriftlich anzubringen. Bei Wiederholungsaufträgen entfallen alle Gewährleistungsansprüche, wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig vor Drucklegung des nächstfolgenden Auftrags auf den Fehler hinweist. IV. Allgemeines1. Haftung bezüglich InhaltDer Kunde ist allein für den Inhalt der Artikel, Anzeigen oder Beilagen verantwortlich. Durch die Einsendung eines Artikels, Anzeige oder einer Beilage erklärt der Kunde, dass er über sämtliche Rechte am übermittelten Artikel, Anzeige oder Beilage, inklusive Bilder, verfügt und der Inhalt sowie die Weitergabe zur Veröffentlichung nicht gegen Rechte Dritter (Marken, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, etc.) verstossen. Wird die AAG gerichtlich belangt, ist der Kunde verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen. 2. AufbewahrungspflichtOhne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung ist die AAG für gelieferte Artikel, Anzeigen, Beilagen, Druck- und Datenmaterial (Filme, Fotos usw.) weder aufbewahrungs- noch rückgabepflichtig. 3. Geistiges EigentumDie AAG anerkennt das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht, des Kunden oder einer von ihm bezeichneten Person an allen von ihnen selber kreierten Texten und Bildern mit individuellem Charakter. 4. Verwendung von Anzeigen für elektronische DatenbankenMit der Einsendung von Artikeln, Anzeigen oder Beilagen stimmen der Kunde und der Inhaber des Urheberrechts zu, dass die AAG diese vollständig oder teilweise veröffentlicht. Die AAG darf die Artikel, Anzeigen oder Beilagen sowohl in der Zeitschrift "Das Goetheanum" als auch auf der Website der AAG veröffentlichen. Darüber hinaus gestattet der Kunde der AAG, den Artikel, die Anzeige oder die Beilage als Teil des Archivs elektronisch und in Papierform bereit zu stellen. Die AAG verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, kann aber die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit von Personendaten nicht umfassend zusichern. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Schweiz oder der Europäischen Union vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen. 5. GegendarstellungsrechtBezieht sich ein Gegendarstellungsbegehren (Art. 28g ff. ZGB) auf einen Artikel, eine Anzeige oder eine Beilage eines Kunden, informiert die AAG den betreffenden Kunden über den Eingang des Begehrens und bespricht mit ihm das Eintreten auf das Begehren bzw. seine Abweisung oder Gutheissung sowie das Vorgehen bei einer allfälligen Publikation und die damit zusammenhängenden Modalitäten. 6. Abtretbarkeit von ForderungenDie Abtretung von Forderungen gegenüber der AAG bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der AAG. 7. RücktrittStellt die AAG des Erscheinen der Wochenschrift "Das Goetheanum" ein, kann die AAG vom Vertrag über die Publikation von Artikeln, Anzeigen oder Beilagen zurücktreten, ohne dass hierfür schadenersatzpflichtig zu werden. Eine vorzeitige Vertragsauflösung entbindet den Kunden nicht von der Bezahlung der erbrachten Leistung. 8. Salvatorische KlauselSollte eine vertragliche Bestimmung ungültig, undurchführbar oder lückenhaft sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden ungültige oder undurchführbare Bestimmungen durch möglichst nahe oder gleichkommende, gültige und durchführbare Bestimmungen ersetzen, die der ursprünglichen rechtlichen und wirtschaftlichen Zielsetzung der Parteien entsprechen. Gleiches gilt auch im Falle einer vertraglichen Lücke. 9. Preise, Änderungen und ErgänzungenDie jeweils gültigen Informationen (Preise, Grösse, Anzeigenschluss etc.) und die AGBs sind in den Mediadaten publiziert, die auf der Website www.dasgoetheanum.ch zum Download bereit stehen. 10. Anwendbares Recht, GerichtsstandAuf die Beziehungen zwischen den Parteien findet ausschliesslich materielles schweizerisches Recht Anwendung. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, ungeachtet ihres Rechtsgrundes, werden ausschliesslich durch die ordentlichen Gerichte in Dornach (SO) entschieden. Diese AGB treten am 1. April 2010 in Kraft und ersetzen alle früheren Fassungen. |